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Wenn Unternehmer sich in einer finanziellen Krise befinden und der Insolvenzantrag bevorsteht, denken die meisten an das Ende ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Doch genau hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor. Viele wissen nicht, dass das deutsche Insolvenzrecht ein Verfahren bereithält, das die Fortführung des Unternehmens ermöglicht: das ESUG. Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), 2012 eingeführt, bietet Unternehmen die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren als Werkzeug zu nutzen, um das Unternehmen zu sanieren und neu aufzustellen – und nicht, um es abzuwickeln.
Ein paar Menschen kennen ihn: den Satirefilm „Happiness“ von Steve Cutts, in dem eine Ratte ständig versucht, das Glück durch Konsum und Erfolg zu finden, aber letztlich nur im Kreis läuft. Genau so scheinen viele Unernehmer in solchen Fällen zu fühlen – immer auf der Jagd nach dem nächsten Erfolg, ohne wirklich weiterzukommen. Die Insolvenz ist für viele der Ausstieg aus diesem ‚Rattenrennen‘. So hat man die Chance, neu anzufangen, ohne dass Schulden erdrücken.
Sachlicher erklärt: Insolvenz ist keine Insolvenz des Menschen. Es ist ein wirtschaftliches Werkzeug, das es ermöglicht, aus einer schwierigen Situation herauszukommen. Banken kalkulieren das Risiko von Kreditausfällen schon im Voraus ein – und erhalten ihre Zinsen. Das Verfahren gibt die Möglichkeit, die Finanzen zu ordnen und wieder auf die Beine zu kommen. Es ist quasi wie eine Garantie, mit der ich mein „wirtschaftliches Auto“ wieder flott mache. So kann ich mich auf das Wesentliche konzentrieren und eine echte Chance auf einen Neustart nutzen.
Das Besondere am ESUG ist, dass es den Unternehmern erlaubt, die Eigenverwaltung über ihr Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu behalten. Anders als in einem klassischen Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle übernimmt, können Unternehmen im ESUG-Verfahren ihre Geschäfte weitgehend selbstständig weiterführen, während sie einen Sanierungsplan umsetzen. Dabei steht ihnen ein gerichtlich bestellter Sachwalter zur Seite, der überwacht, aber nicht aktiv eingreift. Diese Form der Eigenverwaltung erlaubt es dem Unternehmer, zusammen mit Experten wie uns, einen klaren Sanierungsweg zu erarbeiten und umzusetzen, ohne dass das gesamte Unternehmen durch einen externen Insolvenzverwalter gesteuert wird.
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Das ESUG ist also kein Schritt Richtung Aufgabe, sondern vielmehr eine zweite Chance, das Unternehmen neu auszurichten, sich von Verbindlichkeiten zu befreien und langfristig auf stabilere Beine zu stellen. In einem ESUG-Verfahren kann beispielsweise ein sogenannter Insolvenzplan ausgearbeitet werden, der Verhandlungen mit Gläubigern erlaubt, um Verbindlichkeiten zu reduzieren oder Zahlungspläne anzupassen. Unser Team ist darauf spezialisiert, Unternehmen genau in dieser Situation zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, den Insolvenzantrag im Rahmen des ESUG zu stellen, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Sanierungsplan. Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Prozesses zur Seite – von der Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Restrukturierung Ihres Unternehmens.
Durch unsere Erfahrung und Expertise im Umgang mit dem ESUG können wir sicherstellen, dass Sie diesen Weg optimal nutzen und Ihr Unternehmen nicht nur retten, sondern auch nachhaltig neu aufstellen können. Nutzen Sie das ESUG also nicht als letzte Notlösung, sondern als ein strategisches Instrument zur Unternehmenssanierung. Gemeinsam schaffen wir es, Ihre Vision weiterzuführen, anstatt sie aufzugeben. Buchen Sie jetzt eine kostenlose Beratung, um mehr über das ESUG zu erfahren und wie wir Ihr Unternehmen durch dieses Verfahren retten können.
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